Weiterbilden statt Kurzarbeit.

Dank Qualifizierungschancengesetz für Arbeitgeber: Ihre Mitarbeiter in auftragsschwachen Zeiten mit bis zu 100 % staatlicher Förderung* zu zertifizierten Schweißern weiterbilden und Lohnzuschuss erhalten.

Qualifizierungschancengesetz für Arbeitgeber: Ausbilder erklärt einem Mitarbeiter eine Schweißnaht am Werkstück in der Lehrwerkstatt

KI generiertes Foto.

*Förderhöhe abhängig von der Betriebsgröße – 100 % für Betriebe unter 50 Beschäftigten

Qualifizierungschancengesetz für Arbeitgeber: Ausbilder erklärt einem Mitarbeiter eine Schweißnaht am Werkstück in der Lehrwerkstatt

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In drei Schritten zur Weiterbildung.

Gute Mitarbeiter halten statt verlieren: Statt Kurzarbeit anzumelden, nutzen Sie die ruhige Zeit, um Ihr Team zu qualifizieren.

1

Kostenlose Beratung

Wir klären mit Ihnen, welche Mitarbeiter in Frage kommen, welche Schweißverfahren sinnvoll sind und welche Förderung für Ihren Betrieb möglich ist.

2

Antrag stellen

Sie stellen den Antrag beim Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit. Wir unterstützen Sie dabei und sagen Ihnen genau, was nötig ist.

3

Weiterbildung im Winter

Ihre Mitarbeiter lernen in der auftragsschwachen Zeit in unserer Lehrwerkstatt und schließen mit der Schweißerprüfung nach DIN EN ISO 9606-1 ab.

Das übernimmt die Agentur für Arbeit.

Das Qualifizierungschancengesetz ist für Arbeitgeber gemacht: Die Agentur für Arbeit fördert damit die Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter.

Bis zu 100 %*

der Weiterbildungskosten. Bei Betrieben unter 50 Beschäftigten übernimmt die Agentur für Arbeit die vollen Kosten.

+ Zuschuss zum Lohn

Für die Zeit der Weiterbildung zahlt die Agentur für Arbeit Ihnen zusätzlich einen Zuschuss zum Lohn Ihrer Mitarbeiter.

Gut zu wissen

*Förderhöhe abhängig von der Betriebsgröße – 100 % für Betriebe unter 50 Beschäftigten

Qualifizierungschancengesetz für Arbeitgeber: Saubere Kehlnaht an einem Stahl-Prüfstück auf dem Schweißtisch

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Das lernen Ihre Mitarbeiter.

Ihre Mitarbeiter lernen in Vollzeit in unserer Lehrwerkstatt. Am Ende steht die Schweißerprüfung nach DIN EN ISO 9606-1 – unabhängig abgenommen. Welche Schweißverfahren für Ihren Betrieb sinnvoll sind, legen wir in der Beratung gemeinsam fest.

Qualifizierungschancengesetz für Arbeitgeber: Mitarbeiter schweißt mit MAG-Brenner an seinem eigenen Schweißplatz

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Praxis in der eigenen Lehrwerkstatt.

Jeder Teilnehmende arbeitet an einem eigenen Schweißplatz. Erfahrene Ausbilder aus der Industrie begleiten Ihre Mitarbeiter direkt am Werkstück.

Qualifizierungschancengesetz für Arbeitgeber: Lehrwerkstatt mit Schweißkabinen hinter roten Schweißvorhängen

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Kostenlose Beratung anfragen.

Füllen Sie das Formular aus. Wir rufen Sie zurück und besprechen mit Ihnen, wie Sie Ihre Mitarbeiter gefördert weiterbilden können – und wie wir Sie beim Förderantrag unterstützen.

Qualifizierungschancengesetz für Arbeitgeber: Ausbilder zeigt einer Teilnehmerin eine Schweißnaht am Prüfstück

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Häufige Fragen.

Mit dem Qualifizierungschancengesetz fördert die Agentur für Arbeit die Weiterbildung von Beschäftigten. Als Arbeitgeber lassen Sie Ihre Mitarbeiter weiterbilden und bekommen dafür bis zu 100 % der Weiterbildungskosten* erstattet. Für die Zeit der Weiterbildung gibt es zusätzlich einen Zuschuss zum Lohn.

Voraussetzung: Die Weiterbildung umfasst mehr als 120 Unterrichtseinheiten, und Weiterbildung und Bildungsträger sind zugelassen – die Schweißtechnik Akademie ist AZAV-zertifiziert. Den Antrag stellen Sie beim Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit. Wir unterstützen Sie dabei.

*Förderhöhe abhängig von der Betriebsgröße – 100 % für Betriebe unter 50 Beschäftigten

Den Antrag stellen Sie als Arbeitgeber beim Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit. Wir unterstützen Sie beim Förderantrag: In der kostenlosen Beratung klären wir, welche Unterlagen nötig sind, und begleiten Sie durch den Ablauf.

Die Weiterbildung läuft in Vollzeit, Montag bis Freitag von 8:00 bis 15:30 Uhr. Wie lange sie dauert, hängt davon ab, welche Schweißverfahren Ihre Mitarbeiter lernen. Das legen wir in der Beratung gemeinsam fest.

Bis zu 100 % der Weiterbildungskosten werden gefördert*. Dazu gibt es einen Zuschuss zum Lohn. Die genaue Höhe für Ihren Betrieb klären wir in der Beratung.

*Förderhöhe abhängig von der Betriebsgröße – 100 % für Betriebe unter 50 Beschäftigten

Die Agentur für Arbeit (früher Arbeitsamt) fördert die Weiterbildung über das Qualifizierungschancengesetz. Wie hoch die Förderung ist, hängt von der Größe Ihres Betriebs ab:

  • unter 50 Beschäftigte: 100 % der Weiterbildungskosten und bis zu 75 % Zuschuss zum Lohn
  • 50 bis 499 Beschäftigte: 50 % der Weiterbildungskosten und bis zu 50 % Zuschuss zum Lohn
  • ab 500 Beschäftigte: 25 % der Weiterbildungskosten und bis zu 25 % Zuschuss zum Lohn

Für Beschäftigte ab 45 Jahren oder mit Schwerbehinderung ist eine höhere Förderung möglich. Die genaue Höhe für Ihren Betrieb klären wir in der kostenlosen Beratung – und wir unterstützen Sie beim Förderantrag.

Stand: Oktober 2026, Regeln der Agentur für Arbeit seit 1. April 2024.

Die Weiterbildung findet in der auftragsschwachen Zeit statt. So nutzen Sie die ruhigen Wochen, und im Frühjahr haben Sie dieselben guten Leute – besser qualifiziert.

Nein. Schweißer ist kein eigener Ausbildungsberuf. Als Schweißer gilt, wer eine gültige Schweißerprüfung hat. Genau darauf bereiten wir Ihre Mitarbeiter vor: Die Weiterbildung endet mit der Schweißerprüfung nach DIN EN ISO 9606-1 – einem international anerkannten Zertifikat, unabhängig abgenommen und nicht von der Schweißtechnik Akademie selbst.

Ob Ihre Mitarbeiter danach im Betrieb als Schweißer arbeiten, entscheiden Sie.

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